Neue Preisliste ab Januar 2024

Es ist auch in diesem Jahr wieder eine Verstetigung des Anstiegs der Anforderungen für die Weiterverarbeitung und spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu verzeichnen. Auch die Folgen der Ihnen seit Jahren bekannten Kostensteigerungen im Energiesektor sowie die gestiegenen Kosten für Anschaffungen treffen uns als mittelständiges Unternehmen direkt. Diesen Anstieg der externen und internen Kosten und Aufwendungen müssen wir in unseren Annahmepreisen berücksichtigen. Wir müssen daher unsere Annahmepreise zum Jahresbeginn 2024 anpassen.

Die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die von uns direkt an den Bund abzuführen sind, wurden zum Jahresbeginn 2024 angehoben. Sie wurden für das KJ 2024 ff auf 35.087 € je m³ Abfallgebindevolumen festgesetzt. Die sich für die einzelnen Abfallsorten ergebenden Änderungen sind in den Annahmepreisen eingearbeitet.

Unser Vertragspartner, die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit der wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, hat ebenfalls die Preise für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe zum 01.01.2024 angepasst.

Wenn Sie weiterhin auf Neuerungen bei der Landessammelstelle Bayern hingewiesen werden möchten, bitten wir Sie sich für unseren Newsletter anzumelden. Die Newsletter-Anmeldung können Sie auf unserer Webseite www.grb-mbh.bayern durchführen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden wir Sie zukünftig auf diesem Wege über die wichtigsten Änderungen informieren.

Sollten Sie Fragen zu unserer neuen Preisliste oder aber zur Newsletter-Anmeldung haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Termine im Jahr 2024 für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen

Für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen stehen Ihnen je nach Art der zu entsorgenden Flüssigkeit verschiedene feste Termine für eine Abgabe zur Verfügung. Die Verweise beziehen sich auf unsere Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern (ANB) in der Ausgabe Februar 2023.

Für

  • Flüssige, anorganische Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.1) und
  • Flüssige, organische Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.2)

stehen Ihnen die nachfolgenden Termine des Tourenplans unseres Vertragspartners Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH (EZU) zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei Inanspruch-
nahme des Sammeltransports
Anmeldefrist
01. KW 02.01. – 05.01.2024 08.12.2023
07. KW 12.02. – 16.02.2024 25.01.2024
13. KW 25.03. – 28.03.2024 07.03.2024
20. KW 13.05. – 17.05.2024 25.04.2024
25. KW 17.06. – 21.06.2024 29.05.2024
31. KW 29.07. – 02.08.2024 11.07.2024
37. KW 09.09. – 13.09.2024 22.08.2024
43. KW 21.10. – 25.10.2024 02.10.2024
49. KW 02.12. – 06.12.2024 14.11.2024

Darüber hinaus stehen für

  • Flüssige, anorganische Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.1),
  • Flüssige, organische Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.2) und
  • Sonstige Flüssigkeiten, die nicht den Anforderungen der Abfallsorten 3 und 4 entsprechen (siehe ANB 3.1.2.2.3)

nachfolgende Termine zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei
Inanspruchnahme des
Sammeltransports
Abgabedatum bei
Eigenanlieferung an
den Konditionierer
Anmeldefrist
06. KW 05.02. – 07.02.2024 08.02.2024 12.01.2024
20. KW 13.05. – 15.05.2024 16.05.2024 15.04.2024
32. KW 05.08. – 07.08.2024 08.08.2024 08.07.2024
45. KW 04.11. – 06.11.2024 07.11.2024 07.10.2024

Damit eine Entsorgung erfolgen kann, müssen uns alle, für die Entsorgung notwendigen, Unterlagen vorliegen.

Bitte beachten Sie jeweils die entsprechenden Anmeldefristen.

Etwaige Terminänderungen für das Jahr 2024 behalten wir uns vor.

Änderung der Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern

Die Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern wurden zum Februar 2023 aktualisiert.

Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Annahmebedingungen für die Abfallsorten 3, 4 und 7 an die Vorgaben der Konditionierungseinrichtungen angepasst.

Die gravierendste Änderung ergibt sich bei der Entsorgung von LSC-Abfällen, welche zukünftig nicht mehr in gefüllten Vials angenommen werden können. Dies bedeutet, dass die Zählfläschchen vor Abgabe in einen Kanister (ABF005) entleert werden müssen und im ABF025 nur noch die restentleerten Vials angenommen werden können.

Zudem wurden bei den Flüssigkeiten (Abfallsorten 3 und 4) die Aktivitätsobergrenzen der Bereiche I und II für die Radionuklide H-3 und C 14 gesenkt.

Des Weiteren müssen zukünftig Abklingabfälle (Abfallsorte 7) strickt in flüssig und fest getrennt verpackt werden.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass unser Vertragspartner aus Braunschweig Reststoffe, die vom Abfallverursacher noch nach den Vorgaben des Vorjahres gesammelt wurden, bei der Abholtour in KW 10/2023 noch einmal übernommen werden können. Nach KW 10/2023 endet diese Kulanzzeit.

Die Annahmebedingungen, Stand Februar 2023, stehen im Bereich Downloads bereit.

https://www.grb-mbh.bayern/downloads

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Neue Preisliste ab Januar 2023

Wir zeigen an, dass wir unsere Annahmepreise zum Jahresbeginn 2023 anpassen müssen. Es ist eine Verstetigung des Anstiegs der Anforderungen für die Weiterverarbeitung und spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu verzeichnen.

Die Folgen der Ihnen seit Anfang des Jahres aus den Medien bekannten Kostensteigerungen im Strom- und Gassektor sowie die gleichermaßen durch Lieferkettenunterbrechungen gestiegenen Kosten für Anschaffungen treffen uns als mittelständiges Unternehmen direkt.

Der Anstieg der externen und internen Kosten und Aufwendungen müssen wir in unseren Annahmepreisen berücksichtigen.

Die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die von uns direkt an den Bund abzuführen sind, wurden zum Jahresbeginn 2023 angehoben. Sie wurden für das KJ 2023 ff auf 34.095,- € je m³ Abfallgebindebruttovolumen festgesetzt. Die sich für die einzelnen Abfallsorten ergebenden Änderungen sind in den Annahmepreisen eingearbeitet.

Unser Vertragspartner, die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit der wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, hat ebenfalls die Preise für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe zum 01.01.2023 angepasst.

Sollten Sie Fragen zu unserer neuen Preisliste haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

https://www.grb-mbh.bayern/downloads

Umstellung des Programms zur Erfassung von Antragsdaten (EVA-K) auf die Version 2 zum 1. November 2020

Hiermit möchten wir all unsere Kunden, die ihre Antrag und Begleitscheine mit Hilfe unseres Programms EVA-K selbst erstellen darüber informieren, dass wir ab 1. November 2020 auf eine neue Version des Programms umstellen werden.

Ab diesem Zeitpunkt können Antragsdaten, die mit der bisher angebotenen EVA-K Version 1.6 erstellt wurden, nicht mehr verarbeitet werden. Um zu verhindern, dass Sie ihre Anträge für November noch mit dem alten Programm erstellen, können Sie die neue Version bereits vorab in unserem Downloads Bereich herunterladen. Abfälle, die Sie vor dem 1. November 2020 anmelden möchten, sind weiterhin mit der Version 1.6 zu erstellen und einzuschicken.

Altdatenübernahme

Aktuelle Datenbestände im Datenbankdateiformat .dbf sind mit dem neuen Programm und den dort eingesetzten Datenbanken leider nicht direkt kompatibel.

Um ihre bisher erstellten Antrag und Begleitscheindaten weiterhin betrachten zu können, ist es natürlich möglich, das alte EVA-K in der Version 1.6 parallel installiert zu lassen. Hierbei kann allerdings nicht garantiert werden, wie lange das Programm noch lauffähig sein wird.

Alternativ bieten wir ihnen nach Zusendung der vollständigen Daten (ALLE Dateien im Programmverzeichnis/DATEN, z. B. als ZIP-Datei) einen Portierungsservice. Dies funktioniert allerdings nur, wenn bisher keine Anträge im neuen Programm angelegt wurden, da diese beim Import der Altdaten überschrieben werden. Bei der Portierung ist dringend zu beachten, dass wir keine Garantie oder Gewährleistung auf korrekte Übernahme der Altdaten geben!

Bestehende Nummernkontingente

Bestehende Nummernkontingente können nicht direkt übertragen werden und müssen daher zunächst neu beantragt und nach der Installation eingelesen werden. Anschließend können Sie wie gewohnt Anträge erstellen, drucken und übermitteln.

Grund des Wechsels

Das bisher eingesetzte EVA-K basiert auf Microsoft Visual FoxPro, welches seit 2007 nicht mehr weiter entwickelt wird. Um auf aktuellen und zukünftigen Systemen weiterhin lauffähig zu bleiben, war es notwendig, das Programm auf eine neue Codebasis aufzubauen und eine zeitgemäße Datenbank einzusetzen.

Dies bietet zusätzlich den Vorteil, dass zukünftig Fehler leichter ausgebessert und Funktionsupdates einfacher bereitgestellt werden können.

Bugs, Verbesserungsvorschläge, etc.

Wenn Sie Fehler finden oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie diese gerne an Andreas Hildebrand (ahildebrand@grb-mbh.bayern, 09633 9200 27) melden.