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Unternehmen

Aufgaben der Gesellschaft

Die GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH, nachfolgend als GRB bezeichnet, wurde vom Freistaat Bayern die Aufgabe zum Betrieb der Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle, nachfolgend LBA bezeichnet, übertragen.

Die LBA übernimmt radioaktive Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie in Bayern, die ein Ablieferungspflichtiger nach § 5 (4) Atomrechtliche Entsorgungsverordnung (AtEV) an sie abzuliefern hat und die den Bestimmungen der Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle entsprechen.

Radioaktive Stoffe werden in den Bereichen Forschung, Medizin und Industrie eingesetzt. Dabei fallen radioaktive Abfälle, wie zum Beispiel kontaminierte Tupfer, Spritzen, Filter, Mess- und Laborgeräte, Anlagenteile, Werkzeuge, Handschuhe, Verbrauchs- und Verpackungsmaterialien an. Die Entsorgung dieser radioaktiven Abfälle (sog. FMI-Abfälle) erfolgt über die Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle (LBA).

Die LBA übernimmt nach entsprechender Antragstellung und Beauftragung die radioaktiven Abfälle von den Ablieferungspflichtigen und sorgt für eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung der Abfallgebinde bis zur Verbringung der Abfallgebinde in das Bundesendlager. Zur Erfüllung der Endlagerbedingungen ist eine der jeweiligen Abfallsorte entsprechende Konditionierung erforderlich. Die Konditionierung erfolgt grundsätzlich in externen Einrichtungen, die über geeignete Behandlungsverfahren und Genehmigungen verfügen.

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz über die friedliche Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) gibt vor, dass radioaktive Reststoffe und aus- oder abgebaute radioaktive Anlagenteile wiederverwertet oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden müssen. Die Länder haben Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle einzurichten, der Bund hat Anlagen zu Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Sie können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.

Für die Errichtung und den Betrieb der Landessammelstelle Bayern gründete der Freistaat Bayern im Jahr 1981 die Gesellschaft zur Behandlung radioaktiver Stoffe in Bayern GmbH – GRB. Die Gesellschaft hat im Jahr 2001 ihren Firmennamen geändert in: GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH. Sitz der Gesellschaft ist in Mitterteich.