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Abholdienst

Bei dem Transport radioaktiver Abfälle sind die gesetzlichen Vorgaben, im Besonderen das Atomgesetzes (AtG), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung (StlrSchV) sowie die Gefahrtgutverordnung ADR / GGVSEB zu beachten.

Die Ablieferung der radioaktiven Abfälle ist vom Abfallverursacher bei der GRB schriftlich durch einen Antrag und Begleitschein beantragen. Vor der Anlieferung bzw. Abholung der radioaktiven Abfälle überprüft die GRB anhand dieser Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle vorliegen und teilt dann den Abfallverursacher den Ablieferungstermin sowie Einzelheiten der Ablieferung mit.

Der Transport der abzugebenden Abfälle ist nicht hoheitliche Aufgabe des Landes und somit nicht im Leistungsumfang der Landessammelstelle Bayern enthalten, dennoch stehen wir Ihnen für Fragen (inkl. Dokumente) gerne beratend zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Landessammelstelle Bayern als Service, im Rahmen der Verfügbarkeit, einen kostenpflichtigen Abholdienst für die Abholung radioaktiver Abfälle an. Der Abfallverursacher kann die für die Abholung und den Transport den GRB-Abholdienst, im Rahmen freier Kapazitäten,  in Anspruch nehmen und die GRB mit dem Transport der zu entsorgenden radioaktiven Abfälle beauftragen. Für diese Gefahrguttransporte steht der GRB ein speziell ausgerüstetes Entsorgungsfahrzeug mit einer Zuladung von max. 800 kg zur Verfügung.

Die radioaktiven Abfälle sollten zum vereinbarten Abholtermin ordnungsgemäß bereitgestellt sein. Die Vorbereitungshandlungen wie das Verpacken, die Dokumentation, die Bezettelung der Versandstücke, die innerbetriebliche Handhabung einschließlich des Beladevorgangs des Transportfahrzeuges obliegt dem Abfallverursacher. Die GRB übernimmt den Abfallbehälter im Transportfahrzeug. Sind bei der Übernahmeprüfung vor Ort alle Bedingungen erfüllt, wird der radioaktive Abfall vom Abfallverursacher zur Sammelstelle Mitterteich, bzw. direkt zu einem Vertragspartner der GRB, transportiert und dort den Eingangskontrollen unterzogen.

Der GRB Abholdienst kann grundsätzlich nur für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrswegen, unter Beachtung der Gefahrgutvorschriften (ADR), Klasse 7 beauftragt werden.

Anlieferungstermine für flüssige radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle

Wegen Umstellungen bei der Landessammelstelle Bayern können flüssige radioaktive Abfälle nur noch einmal je Quartal entsorgt werden.

Folgende Termine sind für eine Anlieferung von flüssigen Abfällen an die Landessammelstelle Bayern nach erfolgter Zustimmung festgelegt: 

Aktuelle Entsorgungstermine und Routinefahrten von EZN unter "NEWS"

(Änderungen vorbehalten)

Spätestens 5 Wochen vor Transport ist die Ablieferung der radioaktiven Abfälle vom Ablieferungspflichtigen bei der Landessammelstelle schriftlich durch Antrag und Begleitschein zu beantragen. Die Annahmeformulare sind für jeden Abfallbehälter vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Landessammelstelle zuzusenden.
Die Anlieferung muss zum zugestimmten Anlieferungstermin erfolgen.