Termine im Jahr 2026 für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen

Für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen stehen Ihnen je nach Art der zu entsorgenden Flüssigkeit verschiedene feste Termine für eine Abgabe zur Verfügung. Die Verweise beziehen sich auf unsere Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern (ANB) in der Ausgabe März 2025.

Für

  • Flüssige, anorganische/nicht brennbare Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs I (siehe ANB 3.1.2.2.1)
  • Flüssige, organische/brennbare Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs I (siehe ANB 3.1.2.2.2)

stehen Ihnen die nachfolgenden Termine des Tourenplans unseres Vertragspartners Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH (EZU) zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei Inanspruch-
nahme des Sammeltransports
Anmeldefrist
03. KW 12.01. – 16.01.2026 10.12.2025
09. KW 23.02. – 27.02.2026 04.02.2026
15. KW 06.04. – 10.04.2026 18.03.2026
21. KW 18.05. – 22.05.2026 29.04.2026
27. KW 29.06. – 03.07.2026 10.06.2026
33. KW 10.08. – 14.08.2026 22.07.2026
39. KW 21.09. – 25.09.2026 02.09.2026
45. KW 02.11. – 06.11.2026 14.10.2026
50. KW 07.12. – 11.12.2026 18.11.2026

Darüber hinaus stehen für

  • Flüssige, anorganische Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs II (siehe ANB 3.1.2.2.1),
  • Flüssige, organische Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs II (siehe ANB 3.1.2.2.2) und
  • Sonstige Flüssigkeiten, die nicht den Anforderungen der Abfallsorten 3 und 4 entsprechen (siehe ANB 3.1.2.2.3)

nachfolgende Termine zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei
Inanspruchnahme des
Sammeltransports
Abgabedatum bei
Eigenanlieferung an
den Konditionierer
Anmeldefrist
12. KW 16.03. – 18.03.2026 19.03.2026 30.01.2026
28. KW 06.07. – 08.07.2026 09.07.2026 22.05.2026
46. KW 09.11. – 11.11.2026 12.11.2026 25.09.2026

Damit eine Entsorgung erfolgen kann, müssen uns alle, für die Entsorgung notwendigen, Unterlagen vorliegen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass bei flüssigen radioaktiven Abfällen der pH-Wert zwischen 6 und 9 liegen muss.

Bitte beachten Sie jeweils die entsprechenden Anmeldefristen.

Etwaige Terminänderungen und -absagen für das Jahr 2026 behalten wir uns vor.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen Ihre vertrauten Ansprechpartner bei der GRB gerne zur Verfügung.

Neue Preisliste ab Februar 2025

Wir sind stets bemüht, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem tragbaren Rahmen zu halten.

Leider sind auch wir gezwungen, aufgrund der allgemein steigenden Kosten in verschiedenen Bereichen, unsere Annahmepreise leicht anzupassen. Besonders betroffen ist hierbei die Abfallsorte 2.

Neu eingeführt wurde zudem ein Aufschlag für höhere Dosisleistungen:
Bei der Abgabe eines 200-Liter-Fasses mit Abfällen der Abfallsorte 1 oder 2 wird ab einer Dosisleistung von mehr als 0,5 µSv/h in einem Meter Abstand ein Aufschlag erhoben. Dieser ist notwendig, da für derartige Abfallgebinde zusätzliche Abschirmmaßnahmen in der Lagerhalle der Landessammelstelle Bayern erforderlich sind.

Die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die von uns direkt an den Bund abzuführen sind, wurden zum Jahresbeginn 2025 angehoben. Sie wurden für das Kalenderjahr 2025 ff. auf 37.651 € je m³ Abfallgebindevolumen festgesetzt. Diese Änderungen sind in unseren aktuellen Annahmepreisen für die verschiedenen Abfallsorten bereits berücksichtigt.

Unser Vertragspartner Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit dem wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, konnte die Preise für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe zum Jahreswechsel unverändert beibehalten.

Sollten Sie Fragen zu unserer neuen Preisliste haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Termine im Jahr 2025 für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen

Für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen stehen Ihnen je nach Art der zu entsorgenden Flüssigkeit verschiedene feste Termine für eine Abgabe zur Verfügung. Die Verweise beziehen sich auf unsere Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern (ANB) in der Ausgabe Februar 2023.

Für

  • Flüssige, anorganische/nicht brennbare Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.1)
  • Flüssige, organische/brennbare Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.2)
  • Flüssige, anorganische/wässrige und feste, organische/brennbare Abklingabfälle (HWZ < 100 Tage) der Abfallsorte 7 (siehe ANB 3.1.2.5)

stehen Ihnen die nachfolgenden Termine des Tourenplans unseres Vertragspartners Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH (EZU) zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei Inanspruch-
nahme des Sammeltransports
Anmeldefrist
05. KW 27.01. – 31.01.2025 08.01.2025
11. KW 10.03. – 14.03.2025 19.02.2025
17. KW 21.04. – 25.04.2025 02.04.2025
23. KW 02.06. – 06.06.2025 14.05.2025
29. KW 14.07. – 18.07.2025 25.06.2025
35. KW 25.08. – 29.08.2025 06.08.2025
41. KW 06.10. – 10.10.2025 17.09.2025
47. KW 17.11. – 21.11.2025 29.10.2025

Darüber hinaus stehen für

  • Flüssige, anorganische Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.1),
  • Flüssige, organische Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.2) und
  • Sonstige Flüssigkeiten, die nicht den Anforderungen der Abfallsorten 3 und 4 entsprechen (siehe ANB 3.1.2.2.3)

nachfolgende Termine zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei
Inanspruchnahme des
Sammeltransports
Abgabedatum bei
Eigenanlieferung an
den Konditionierer
Anmeldefrist
06. KW 03.02. – 05.02.2025 06.02.2025 10.01.2025
20. KW 12.05. – 14.05.2025 15.05.2025 11.04.2025
32. KW 04.08. – 06.08.2025 07.08.2025 04.07.2025
45. KW 03.11. – 05.11.2025 06.11.2025 02.10.2025

Damit eine Entsorgung erfolgen kann, müssen uns alle, für die Entsorgung notwendigen, Unterlagen vorliegen.

Bitte beachten Sie jeweils die entsprechenden Anmeldefristen.

Etwaige Terminänderungen und -absagen für das Jahr 2025 behalten wir uns vor.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen Ihre vertrauten Ansprechpartner bei der GRB gerne zur Verfügung.

Entsorgung radioaktiver Abfälle mit Dosisleistungen größer 2 mSv/h an der Oberfläche des Rohabfalls

Mit der letzten Änderung der Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern im Februar 2023 wurde bei Punkt 3.3.2.1 ein neuer Absatz eingefügt.

Dieser Absatz lautet:

„Sollen abgeschirmte oder unabgeschirmte Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile, welche an der Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als 2 mSv/h aufweisen, in Stahlfässer eingebracht werden, muss dies im Vorfeld mit der LBA abgestimmt werden.“

Diesen Absatz möchten wir hiermit nun näher präzisieren um eine Abstimmung obsolet werden zu lassen.

In Fässer der Abfallsorte 2 (brennbar) und 1a (pressbar, nicht brennbar) dürfen – ab sofort – keine Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile mehr eingebracht werden, die an ihrer Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als 2 mSv/h aufweisen.

Sollten Sie derartige Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile besitzen, müssen diese von nun an in einer geeigneten und dosisminimierenden Abschirmung als Abfall der Abfallsorte 1b (nicht pressbar, nicht brennbar) separat angemeldet und abgegeben werden.

Beachten Sie dabei bitte die speziellen Annahmekriterien der Abfallsorte 1b (nicht brennbar, nicht pressbar), insbesondere die maximal zugelassene Behälterbruttomasse von 350 kg. Sollten z. B. aufgrund von Abschirmmaßnahmen höhere Behälterbruttomassen notwendig sein, bitten wir Sie, vor dem Verpacken um Kontaktaufnahme und Rücksprache.

Mit dieser Vorgehensweise können wir die für uns verbindlichen Annahmebedingungen der Konditionierungsstätten einhalten.

Wir bitten Sie, dies bei Ihren Entsorgungsplanungen zu beachten und umzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.