Entsorgung radioaktiver Abfälle mit Dosisleistungen größer 2 mSv/h an der Oberfläche des Rohabfalls

Mit der letzten Änderung der Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern im Februar 2023 wurde bei Punkt 3.3.2.1 ein neuer Absatz eingefügt.

Dieser Absatz lautet:

„Sollen abgeschirmte oder unabgeschirmte Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile, welche an der Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als 2 mSv/h aufweisen, in Stahlfässer eingebracht werden, muss dies im Vorfeld mit der LBA abgestimmt werden.“

Diesen Absatz möchten wir hiermit nun näher präzisieren um eine Abstimmung obsolet werden zu lassen.

In Fässer der Abfallsorte 2 (brennbar) und 1a (pressbar, nicht brennbar) dürfen – ab sofort – keine Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile mehr eingebracht werden, die an ihrer Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als 2 mSv/h aufweisen.

Sollten Sie derartige Teilpackungen/Materialien/Gegenstände/Abfallteile besitzen, müssen diese von nun an in einer geeigneten und dosisminimierenden Abschirmung als Abfall der Abfallsorte 1b (nicht pressbar, nicht brennbar) separat angemeldet und abgegeben werden.

Beachten Sie dabei bitte die speziellen Annahmekriterien der Abfallsorte 1b (nicht brennbar, nicht pressbar), insbesondere die maximal zugelassene Behälterbruttomasse von 350 kg. Sollten z. B. aufgrund von Abschirmmaßnahmen höhere Behälterbruttomassen notwendig sein, bitten wir Sie, vor dem Verpacken um Kontaktaufnahme und Rücksprache.

Mit dieser Vorgehensweise können wir die für uns verbindlichen Annahmebedingungen der Konditionierungsstätten einhalten.

Wir bitten Sie, dies bei Ihren Entsorgungsplanungen zu beachten und umzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Neue Preisliste ab Januar 2024

Es ist auch in diesem Jahr wieder eine Verstetigung des Anstiegs der Anforderungen für die Weiterverarbeitung und spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu verzeichnen. Auch die Folgen der Ihnen seit Jahren bekannten Kostensteigerungen im Energiesektor sowie die gestiegenen Kosten für Anschaffungen treffen uns als mittelständiges Unternehmen direkt. Diesen Anstieg der externen und internen Kosten und Aufwendungen müssen wir in unseren Annahmepreisen berücksichtigen. Wir müssen daher unsere Annahmepreise zum Jahresbeginn 2024 anpassen.

Die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die von uns direkt an den Bund abzuführen sind, wurden zum Jahresbeginn 2024 angehoben. Sie wurden für das KJ 2024 ff auf 35.087 € je m³ Abfallgebindevolumen festgesetzt. Die sich für die einzelnen Abfallsorten ergebenden Änderungen sind in den Annahmepreisen eingearbeitet.

Unser Vertragspartner, die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit der wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, hat ebenfalls die Preise für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe zum 01.01.2024 angepasst.

Wenn Sie weiterhin auf Neuerungen bei der Landessammelstelle Bayern hingewiesen werden möchten, bitten wir Sie sich für unseren Newsletter anzumelden. Die Newsletter-Anmeldung können Sie auf unserer Webseite www.grb-mbh.bayern durchführen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden wir Sie zukünftig auf diesem Wege über die wichtigsten Änderungen informieren.

Sollten Sie Fragen zu unserer neuen Preisliste oder aber zur Newsletter-Anmeldung haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Termine im Jahr 2024 für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen

Für die Entsorgung von flüssigen radioaktiven Reststoffen stehen Ihnen je nach Art der zu entsorgenden Flüssigkeit verschiedene feste Termine für eine Abgabe zur Verfügung. Die Verweise beziehen sich auf unsere Annahmebedingungen der Landessammelstelle Bayern (ANB) in der Ausgabe Februar 2023.

Für

  • Flüssige, anorganische/nicht brennbare Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.1) und
  • Flüssige, organische/brennbare Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs I und II (siehe ANB 3.1.2.2.2)
  • Flüssige, anorganische/wässrige und feste, organische/brennbare Abklingabfälle (HWZ < 100 Tage) der Abfallsorte 7 (siehe ANB 3.1.2.5)

stehen Ihnen die nachfolgenden Termine des Tourenplans unseres Vertragspartners Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH (EZU) zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei Inanspruch-
nahme des Sammeltransports
Anmeldefrist
01. KW 02.01. – 05.01.2024 08.12.2023
07. KW 12.02. – 16.02.2024 25.01.2024
13. KW 25.03. – 28.03.2024 07.03.2024
20. KW 13.05. – 17.05.2024 25.04.2024
25. KW 17.06. – 21.06.2024 29.05.2024
31. KW 29.07. – 02.08.2024 11.07.2024
37. KW 09.09. – 13.09.2024 22.08.2024
43. KW 21.10. – 25.10.2024 02.10.2024
49. KW 02.12. – 06.12.2024 14.11.2024

Darüber hinaus stehen für

  • Flüssige, anorganische Abfälle der Abfallsorte 3 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.1),
  • Flüssige, organische Abfälle der Abfallsorte 4 des Bereichs III (siehe ANB 3.1.2.2.2) und
  • Sonstige Flüssigkeiten, die nicht den Anforderungen der Abfallsorten 3 und 4 entsprechen (siehe ANB 3.1.2.2.3)

nachfolgende Termine zur Verfügung:

Kalenderwoche Abgabezeitraum bei
Inanspruchnahme des
Sammeltransports
Abgabedatum bei
Eigenanlieferung an
den Konditionierer
Anmeldefrist
06. KW 05.02. – 07.02.2024 08.02.2024 12.01.2024
20. KW 13.05. – 15.05.2024 16.05.2024 15.04.2024
32. KW 05.08. – 07.08.2024 08.08.2024 08.07.2024
45. KW 04.11. – 06.11.2024 07.11.2024 07.10.2024

Damit eine Entsorgung erfolgen kann, müssen uns alle, für die Entsorgung notwendigen, Unterlagen vorliegen.

Bitte beachten Sie jeweils die entsprechenden Anmeldefristen.

Etwaige Terminänderungen für das Jahr 2024 behalten wir uns vor.

Änderung der Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern

Die Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern wurden zum Februar 2023 aktualisiert.

Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Annahmebedingungen für die Abfallsorten 3, 4 und 7 an die Vorgaben der Konditionierungseinrichtungen angepasst.

Die gravierendste Änderung ergibt sich bei der Entsorgung von LSC-Abfällen, welche zukünftig nicht mehr in gefüllten Vials angenommen werden können. Dies bedeutet, dass die Zählfläschchen vor Abgabe in einen Kanister (ABF005) entleert werden müssen und im ABF025 nur noch die restentleerten Vials angenommen werden können.

Zudem wurden bei den Flüssigkeiten (Abfallsorten 3 und 4) die Aktivitätsobergrenzen der Bereiche I und II für die Radionuklide H-3 und C 14 gesenkt.

Des Weiteren müssen zukünftig Abklingabfälle (Abfallsorte 7) strickt in flüssig und fest getrennt verpackt werden.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass unser Vertragspartner aus Braunschweig Reststoffe, die vom Abfallverursacher noch nach den Vorgaben des Vorjahres gesammelt wurden, bei der Abholtour in KW 10/2023 noch einmal übernommen werden können. Nach KW 10/2023 endet diese Kulanzzeit.

Die Annahmebedingungen, Stand Februar 2023, stehen im Bereich Downloads bereit.

https://www.grb-mbh.bayern/downloads

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Neue Preisliste ab Januar 2023

Wir zeigen an, dass wir unsere Annahmepreise zum Jahresbeginn 2023 anpassen müssen. Es ist eine Verstetigung des Anstiegs der Anforderungen für die Weiterverarbeitung und spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu verzeichnen.

Die Folgen der Ihnen seit Anfang des Jahres aus den Medien bekannten Kostensteigerungen im Strom- und Gassektor sowie die gleichermaßen durch Lieferkettenunterbrechungen gestiegenen Kosten für Anschaffungen treffen uns als mittelständiges Unternehmen direkt.

Der Anstieg der externen und internen Kosten und Aufwendungen müssen wir in unseren Annahmepreisen berücksichtigen.

Die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die von uns direkt an den Bund abzuführen sind, wurden zum Jahresbeginn 2023 angehoben. Sie wurden für das KJ 2023 ff auf 34.095,- € je m³ Abfallgebindebruttovolumen festgesetzt. Die sich für die einzelnen Abfallsorten ergebenden Änderungen sind in den Annahmepreisen eingearbeitet.

Unser Vertragspartner, die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit der wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, hat ebenfalls die Preise für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe zum 01.01.2023 angepasst.

Sollten Sie Fragen zu unserer neuen Preisliste haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

https://www.grb-mbh.bayern/downloads