Sie erreichen uns unter folgender Adresse:
Birkigt 5 • 95666 Mitterteich
Telefon: 09633 9200-0
Telefax: 09633 9200-32
grb-mitterteich@grb-mbh.bayern
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei sämtlichen Fragen zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen bestmöglich zu unterstützen.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Angaben die wir für die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle benötigen:
Welche Nuklide liegen vor (Aktivitäten und Bezugsdaten der Aktivitätsangaben)
Darstellungsform (fest oder flüssig, offen oder umschlossen (umschlossen: bitte letzte gültige Dichtheitsbescheinigung per E-Mail senden)).
Fotos (mit Maßstab)
Bei Strahlern und Chemikalien zusätzlich den Hersteller, Sicherheitsdatenblätter, ggf. Strahlernummern und Strahlerzertifikate, Bauartzulassungen, Bedienungsanleitungen, … (bitte vorhandene Unterlagen per E-Mail senden)
Abmessungen, Materialien, Massen
Bei Flüssigkeiten: pH-Wert
Verpackung (Art, ggf. Material, Form, Abmessungen, Brutto- und Nettomassen)
Liegt eine Umgangsgenehmigung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vor? Wenn ja, nach welchem § der/des StrlSchV/StrlSchG inkl. Genehmigungsnummer und Ausstellungsdatum? Wer ist Strahlenschutzbeauftragter (SSB)?
Dosisleistung an der Oberfläche der Verpackung und in 1 m Abstand in µSv/h (soweit möglich)
Äußerliche Kontaminationswerte in Bq/cm² (soweit möglich)
Korrekte und vollständige Anschrift des Auftraggebers/Angebotsempfängers (und der Abholstelle, falls abweichend) und Kontaktdaten der Ansprechpartner (Sachbearbeiter und/oder Strahlenschutzbeauftragter)
Grundsätzlich läuft eine Entsorgung folgendermaßen ab:
Kunde teilt der GRB die Abfalldaten mit.
Kunde erhält ein Angebot von der GRB.
Kunde beauftragt GRB (Entsorgung und Transport getrennt).
GRB erstellt die sogenannten Antrag und Begleitscheine aufgrund der Kundendaten. Diese dienen nach der Abgabe als Entsorgungsnachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Umwelt). Die Anlagen 1a und das EURATOM-Formblatt sind vom Kunden auszufüllen und liegen den Antrag und Begleitscheinen bei (wiederkehrende Kunden erstellen die Antrag und Begleitscheine mit EVA2-K selbst).
Unterlagen werden vom zuständigen Strahlenschutzbeauftragten (soweit vorhanden) des Kunden geprüft, unterschrieben und wieder an die GRB gesendet.
Terminvereinbarung zwischen GRB und Kunde.
Abholung durch GRB bzw. beauftragte Unternehmen inkl. Erstellung der notwendigen Transportpapiere.
Rechnungserstellung durch GRB. Der Rechnung liegt eine Kopie des Antrag und Begleitscheins als Entsorgungsnachweis bei.