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30.01.2023 | Lesezeit


Änderung der Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern

Die Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern wurden zum Februar 2023 aktualisiert.

Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Annahmebedingungen für die Abfallsorten 3, 4 und 7 an die Vorgaben der Konditionierungseinrichtungen angepasst.

Die gravierendste Änderung ergibt sich bei der Entsorgung von LSC-Abfällen, welche zukünftig nicht mehr in gefüllten Vials angenommen werden können. Dies bedeutet, dass die Zählfläschchen vor Abgabe in einen Kanister (ABF005) entleert werden müssen und im ABF025 nur noch die restentleerten Vials angenommen werden können.

Zudem wurden bei den Flüssigkeiten (Abfallsorten 3 und 4) die Aktivitätsobergrenzen der Bereiche I und II für die Radionuklide H-3 und C 14 gesenkt.

Des Weiteren müssen zukünftig Abklingabfälle (Abfallsorte 7) strickt in flüssig und fest getrennt verpackt werden.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass unser Vertragspartner aus Braunschweig Reststoffe, die vom Abfallverursacher noch nach den Vorgaben des Vorjahres gesammelt wurden, bei der Abholtour in KW 10/2023 noch einmal übernommen werden können. Nach KW 10/2023 endet diese Kulanzzeit.

Die Annahmebedingungen, Stand Februar 2023, stehen im Bereich Downloads bereit.

https://www.grb-mbh.bayern/downloads

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.