Die Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Bayern wurden zum März 2025 aktualisiert.
Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Annahmebedingungen für die Abfallsorten 3, 4 und 7 an die Vorgaben der Konditionierungseinrichtungen angepasst.
Für die Abfallsorten 3 und 4 wurden die maximal zulässigen Gesamtaktivitäten pro Abfallbehälter vollständig überarbeitet. Zudem wurde die Einstufung in verschiedene Bereiche angepasst. Erfreulicherweise konnten die zulässigen Gesamtaktivitäten je Behälter für die meisten Radionuklide erhöht werden.
Bei der Abfallsorte 7 erfolgte eine vollständige Überarbeitung der zulässigen Gesamtaktivitäten pro Abfallbehälter, die nun maßgeblich von den in den Feststoffen oder in der Flüssigkeit enthaltenen Radionukliden abhängen.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht – rufen Sie uns an. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit mit Ihnen.