Wir sind bemüht, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten in verschiedenen Bereichen lässt sich eine leichte Anpassung unserer Annahmepreise leider nicht vermeiden. Besonders betroffen sind die Abfallsorte 2 (fest, brennbar, mit einer Alpha-Akt. ≤ 3,3E+05 Bq/kg) und die Abfallsorte 3 (flüssig, nicht brennbar, Aktivitätsbereich II).
Zum Jahresbeginn 2026 wurden die von der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Endlagergebühren, die wir direkt an den Bund abführen, angepasst. Der neue Gebührensatz beträgt 42.756 € je m³ Abfallgebinde-Brutto-Volumen. Diese Anpassung haben wir in unseren Annahmepreisen für die verschiedenen Abfallsorten bereits berücksichtigt.
Darüber hinaus wird unser Vertragspartner Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, mit der wir in Teilbereichen der Entsorgung radioaktiver Abfälle zusammenarbeiten, ebenfalls zum Jahreswechsel eine Preisänderung vornehmen. Die Kosten für die Abholung und Übernahme radioaktiver Reststoffe erhöhen sich dabei um 2 %.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.