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28.01.2014 | Lesezeit


Verkauf / Abgabe von gebrauchten 200-l-Rollsickenfässern

Vor einer Anlieferung / Auslieferung von gebrauchten 200-l-Rollsickenfässer müssen wir Sie, entsprechend den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), nochmals auf die nachfolgende Nutzungseinschränkung hinweisen:

Die Fässer können aufgrund des wiederkehrenden Einsatzes als Verpackungsbehälter von festen radioaktiven Abfällen eine Kontamination auf den Fass-Innenseiten aufweisen und müssen daher gemäß Gefahrgutverordnung GGVSEB nach Klasse 7 als UN 2908 "leere Verpackungen" transportiert werden.

Der Verkauf und die Abgabe von gebrauchten 200-l-Fässer durch die GRB an Dritte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese Fässer ausschließlich zur Verpackung von festen, brennbaren radioaktiven Abfällen eingesetzt werden dürfen und die Fässer an die Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle zurückgeliefert werden. Nicht zur Verpackung von radioaktiven Abfällen genutzte Fässer können entweder von der GRB zurückgenommen werden oder wären entsprechend den Vorgaben des § 29 StrlSchV freizugeben.

Wir bitten Sie die mittel- und unmittelbar mit dem Umgang der gebrauchten Fässer beauftragten Mitarbeiter in ihrem Hause darauf hinzuweisen und auf strikte Einhaltung der Nutzungsbeschränkung zu achten.